Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Pro Arto UG (haftungsbeschränkt)

  • §1 Gültigkeit
    Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle unsere Lieferungen, Leistungen und Dienstleistungen. Sie werden Vertragsbestandteil durch Auftragserteilung oder Annahme von Lieferungen und Leistungen in Kenntnis unserer AGB. Geschäftsbedingungen von Lieferanten und Kunden werden auch dann Vertragsbestandteil, wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
  • §2 Bauleistungen
  • §2.1. Bei allen Bauleistungen einschließlich Montagen gilt die “Verdingungsordnung für Bauleistungen” (VOB Teil B) in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung, soweit der Auftrag durch einen im Baugewerbe tätigen Vertragspartner erteilt wird. Bei Auftragserteilung von Bauleistungen durch einen Verbraucher wird die “Verdingungsordnung für Bauleistungen ” (VOB) nur Vertragsbestandteil bei gesonderter Vereinbarung und Aushändigung des vollständigen Textes der VOB Teil B vor Vertragsabschluss. Dies gilt auch wenn Leistungen an uns vergeben werden und von unseren Subunternehmern ausgeführt werden. Sonst gelten unsere AGBs.
  • §2a Dienstleistungen – Beratungsleistungen
    Für Dienstleistungen auch in der Form von Beratungsleistungen gelten die Bestimmungen, dass wir in beratender Form tätig sind und keinen Einfluss auf die Ausführung unserer Empfehlungen an den Klienten haben. Wir können so nicht zur Verantwortung gezogen werden, wenn die ausgesprochenen Empfehlungen nicht ausgeführt werden.
  • §3 Sonstige Lieferungen und Leistungen
    Für die Lieferung, den Verkauf und Leistungen aus unserem Laden sowie Instandsetzung von Möbeln und anderen Teilen als auch für sonstige Leistungen, die nicht Bauleistungen im Sinne der vorstehenden § 2 sind oder Bauleistungen, bei denen die VOB Teil B gemäß §1 nicht einbezogen wird, gelten zusätzlich die Bestimmungen der § 4 bis § 17
  • §4 Angebote und Auftragsannahme
    §4.1. Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend. Weicht der Auftrag des Auftraggebers vom Kostenanschlag des Auftragnehmers ab, so kommt ein Vertrag in diesem Falle erst mit der Bestätigung des Auftragnehmers zustande. 4.2. Wird die vom Auftragnehmer geschuldete Leistung durch höhere Gewalt, rechtmäßigen Streik, unverschuldetes Unvermögen auf Seiten des Auftragnehmers oder eines seiner Lieferanten sowie ungünstige Witterungsverhältnisse verzögert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung
  • §5 Lieferungen
    §5.1.Soweit eine Lieferfrist vereinbart wurde, sind wir berechtigt, diese um ca. 2 Wochen zu überschreiten, falls Gründe eintreten, die wir nicht zu vertreten haben.
    §5.2. Im Falle des Verzuges ist der Schadensanspruch des Kunden für jede Woche des Verzuges auf 0,5% des Warenwertes begrenzt, falls uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.
    §5.3. Teillieferungen sind zulässig und sind nicht als Verzug anzusehen.
  • §6 Preis, Zahlungsbedingungen, Abschlagszahlung
    §6.1.Die Preise sind EURO-Preise, die sich um die gesetzliche Mehrwertsteuer erhöhen.
    §6.2. Gezahlt wird durch Banküberweisung. In unserem Verkaufsladen in Bar oder per EC Karte. Ohne Angaben eines Zahlungsziels ist das Zahlungsziel 7 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzüge.
    §6.3. Zahlungen werden auf die älteste Schuld angerechnet.
    §6.4. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, alle noch offenen Forderungen sofort fällig zu stellen.
    §6.5. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nicht zu, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, wie die Pflicht, deren Verletzung zu seiner Geltendmachung führt. Eine Aufrechnung ist dem Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig gegenüber uns festgestellten Forderungen gestattet.
    §6.6. Falls das Bankeinzugsverfahren vereinbart wurde, erheben wir für jede Rücklastschrift eine Bearbeitungspauschale von 40,– EURO zuzüglich Mehrwertsteuer, sofern nicht der Einwand des Kunden berechtigt ist. Diese Pauschale wird auch für alle anderen Zahlungsstörungen fällig, die der Kunde zu vertreten hat.
    §6.7.Für in sich abgeschlossene Leistungsteile und für eigens angefertigte Bauteile kann eine Abschlagszahlung berechnet werden. Höhe ist die der Vereinbarung gemäß Angebot, oder des erbrachten Leistungswertes sofern das Eigentum hieran auf den Auftraggeber übertragen wird.
    §6.8.Verzögert sich aus vom Auftraggeber zu vertretenden Umständen, wozu auch Verzögerungen im Bauablauf gehören, der Einbau montagefertiger Bauteile um mehr als 14 Tage, so wird eine Abschlagszahlung in Höhe des erbrachten Leistungswertes sofort fällig.
    §6.9. Ist die vertragliche Leistung vom Auftragnehmer erbracht und abgenommen, so ist die Vergütung nach eingehender Rechnungslegung sofort fällig und ohne Skontoabzug zu zahlen. sofern nichts anderes vereinbart ist.
  • §7 Förmliche Abnahme
    Sofern vertraglich eine förmliche Abnahme, für gelieferte Leistungen, vorgesehen ist, tritt die Abnahmewirkung auch dann ein, wenn der Auftraggeber zweimal vergeblich und in zumutbarer Weise zur Durchführung der Abnahme aufgefordert wurde. Die Abnahmewirkung tritt zwölf Werktage nach Zugang der zweiten Aufforderung ein.
  • §8Versand
    Alle Sendungen einschließlich der Rücksendung reisen zu Lasten des Kunden. Dies gilt nicht, wenn die Sendung zum Zwecke einer Nachbesserung erforderlich war.
  • §9 Pauschalierter Schadensersatz
    Kündigt der Auftraggeber vor Bauausführung den Werkvertrag. so ist der Auftragnehmer berechtigt, 12 % der Gesamtauftragssumme als Schadensersatz zu verlangen. Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich das Recht vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
  • §10 Technische Hinweise
    §10.1 Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass seinerseits Wartungsarbeiten durchzuführen sind. insbesondere – Beschläge und gängige Bauteile sind zu kontrollieren und evtl. zu ölen oder zu fetten, Außenanstriche (z. B. Fenster) sind jeweils nach Lack- oder Lasurart und Witterungseinfluss nachzubehandeln. Diese Arbeiten gehören nicht zum Auftragsumfang, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart. Unterlassene Wartungsarbeiten können die Lebensdauer und Funktionstüchtigkeit der Bauteile beeinträchtigen. ohne das hierdurch Gewährleistungsansprüche gegen den Auftragnehmer entstehen.
    §10.2 Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen (Farbe und Struktur), insbesondere bei Nachbestellungen, bleiben vorbehalten. Soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Furniere) liegen und üblich sind.
  • §11 Eigentumsvorbehalt, Rücktrittsrecht
    §11.1. Alle von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche aus der bestehenden Geschäftsverbindung unser Eigentum (Vorbehaltsware). Bis zu diesem Zeitpunkt ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung untersagt. Eine Inanspruchnahme unseres Eigentums durch Dritte ist uns unverzüglich schriftlich unter gleichzeitiger Übersendung des Pfändungsprotokolls oder entsprechender Unterlagen mitzuteilen. Etwaige Interventionskosten trägt der Kunde.
    §11.2. Bei vertragswidrigen Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und, soweit dem Kunden bereits der Besitz an einer Sache übertragen wurde, diese Sache zurückzunehmen. In der bloßen Rücknahme liegt ein Rücktritt nur, sofern dies ausdrücklich erklärt wird. Nach einer Rücknahme können wir den fraglichen Gegenstand verwerten; der Erlös wird nach Abzug der entstandenen Unkosten auf die Verbindlichkeiten des Kunden angerechnet.
    §11.3. Der Kunde ist berechtigt, ihm zu diesem Zweck übertragene Sachen im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern; er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen, die ihm in Zusammenhang mit der Weiterveräußerung entstehen, in der Höhe an uns ab, in der wir wegen der fraglichen Sache ihm gegenüber Forderungen haben. Zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen bleibt der Kunde neben uns berechtigt. Wir ziehen die uns insoweit abgetretenen Forderungen nicht ein, solange der Kunde seine Zahlungsverpflichtung erfüllt und weder ein Antrag auf Konkurs- oder Vergleichsverfahren gestellt wurde oder Zahlungseinstellung vorliegt. Tritt aber ein solcher Fall ein, so ist der Kunde verpflichtet, die an uns abgetretenen Forderungen und Schuldner bekannt zu geben, die zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die entsprechenden Unterlagen auszuhändigen und die betreffenden Schuldner hiervon zu informieren.
    §11.4. Die vorstehenden Absätze gelten entsprechend für den Fall einer Verarbeitung einer Sache durch den Kunden; eine solche Verarbeitung erfolgt stets für uns. Wird eine solche Sache mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen verarbeitet, so erwerben wir Miteigentum an den neuen Sachen im Verhältnis des objektiven Wertes der Sache zu den anderen Sachen zur Zeit der Verarbeitung.
    §11.5. Für den Fall einer Vermischung gilt Absatz 4 entsprechend. Falls nach einer Vermischung eine andere Sache als Hauptsache anzusehen ist, so garantiert der Kunde, dass uns Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Sache zu den anderen Sachen zur Zeit der Vermischung eingeräumt wird.
  • §12 Mängelgewährleistung
    §12.1. Soweit wir im Rahmen eines Einzelvertrages mangelhaft geleistet haben, sind wir nach unserer Wahl zur Ersatzleistung oder Mängelbeseitigung berechtigt. Im Fall der Mängelbeseitigung tragen wir alle hiermit verbundenen Kosten, soweit diese nicht durch einen dem Kunden zurechenbaren Ortswechsel des Leistungsgegenstandes verursacht wurden.
    §12.2. Sind wir zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, verweigert weder ein gestellter Antrag auf Konkurs- oder Vergleichsverfahren oder vorliegende Zahlungseinstellung diese oder zögert diese sich über eine angemessene Frist hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt diese Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung in sonstiger Weise fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rückgängigmachung des jeweiligen Einzelvertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Preises (Minderung) zu verlangen.
    §12.3. Unsere Haftung auf Schadensersatz ist stets auf den vertragstypischen Schaden begrenzt; nicht gehaftet wird für den entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden.
    §12.4. Soweit der Mangel in der Leistung auf eine mangelhafte Vorleistung durch einen Dritten zurückzuführen ist, haften wir nur, soweit nicht der Kunde mit der Hilfe der ihm zu diesem Zweck hiermit abgetretenen Gewährleistungsansprüche von Pro Arto gegenüber dem Dritten Befriedigung zu erlangen vermag.
  • §13 Garantie
    §13.1. Für Waren aus unserer Leistung oder unserem Verkaufsladen gewähren wir keine Garantiezeit, vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung auf der Rechnung. 13.2. Für gebrauchte Waren entfällt die Garantiezeit ebenfalls.
  • §14 Haftung
    §14.1. Im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses haften wir nur für Schäden aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Dies gilt auch für Verschulden bei Vertragsschluss.
    14.2. Nicht gehaftet wird für Mangelfolgeschäden.
  • §15 Erfüllungsort, Gerichtsstand
    §Der Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen und Gegenleistungen ist Fulda. Gerichtsstand ist Fulda.
  • § 16 Salvatorische Klausel
    Sollten einzelne Klauseln dieser Vertragsverbindungen oder daneben etwa abgeschlossener individueller Vereinbarungen ganz oder teilweise ungültig sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Die unwirksame Klausel wird durch eine andere ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und ihrerseits wirksam ist.
  • §17 Gültigkeit
    Soweit Pro Arto ihre AGBs ändert, treten diese mit Zugang beim Kunden nach dem nächsten Kündigungstermin für die ab dann erbrachten Leistungen mit ihrem neuen Inhalt in Kraft. Individuelle Vereinbarungen und spezielle Verträge, gemäß unserer schriftlichen Vereinbarungen, haben Vorrang vor den AGB.
  • §18 Seminare, Meditations- und Sonderkurse
    Für unsere Seminare, Meditations- und Sonderkurse in unseren Seminarräumen, gelten gesonderte AGB in § 18 und folgenden Unterparagraphen.
  • §18.1 Geltungsbereich – Vertragsgegenstand
    Unsere AGB § 18 und folgende Unterparagraphen gelten für die Teilnahme an allen von uns angebotenen Bildungsmaßnahmen (Kurse, Seminare, Workshops, Trainings) nach Maßgabe des zwischen uns und dem Teilnehmer geschlossenen Vertrages. Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
  • §18.2 Angebot – Vertragsschluss
    Der Vertrag kommt aufgrund schriftlicher Anmeldung des Teilnehmers und schriftlicher Bestätigung durch uns zustande. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so wird dies umgehend mitgeteilt.
  • §18.3 Vertragsdauer – Kündigung
    (1) Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem zwischen Ausbilder (Akademie) und Teilnehmer geschlossenen Vertrag. (2) Eine ordentliche Kündigung ist während der Dauer des Vertrages ausgeschlossen. Für Teilnehmer der Pro Arto Heilpraktiker Akademie gelten die gesonderten im Vertrag bestimmten Kündigungsfristen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt.
  • §18.4 Haftung für Schäden
    (1) Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässig­keit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinal­pflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens. (2) Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
  • §18.5 Rücktritt des Teilnehmers – Stornierung
    (1) Der Teilnehmer kann bis 14 Tage vor Veranstalt­ungsbeginn zurücktreten. Der Veranstalter hat dann Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Diese beträgt 20% des vereinbarten Teilnahmeentgeltes. Dem Teilnehmer steht der Nachweis frei, dass uns kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. (2) Bei Nichterscheinen zu Veranstaltungsbeginn wird das volle Teilnahmeentgelt fällig, soweit der Teilnehmer nicht nach Absatz 1 zurückgetreten ist.
  • §18.6 Rücktritt des Veranstalters
    (1) Wir sind berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, ungeachtet sonstiger Gründe, insbesondere, wenn – für eine Veranstaltung nicht mindestens 8 Anmeldungen vorliegen – die Veranstaltung aus nicht von uns zu vertretenden Umständen abgesagt werden muss (z.B. Krankheit des Dozenten).
    (2) In den vorgenannten Fällen werden bereits bezahlte Teilnahmeentgelte vollständig zurückerstattet. Haben bereits Unterrichtseinheiten stattgefunden, so werden die Entgelte anteilig zurückerstattet. Schadensersatzansprüche stehen den Teilnehmern nicht zu.
  • §18.7 Form von Erklärungen
    Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Teilnehmer gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.
  • §18.8 Urheberrecht und Verschwiegenheit
    Die ausgegebenen Skripte und Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne unsere Einwilligung vervielfältigt und verbreitet oder sonst zu anderen als privaten Zwecken verwendet werden.
    Die Kursteilnehmer sind zum Stillschweigen über die während des Seminars von anderen Teilnehmern erfahrenen persönlichen Umstände und Äußerungen verpflichtet. Diese Verpflichtung gilt über die Dauer des Seminars hinaus.
  • §18.9 Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand
    Soweit sich nichts anderes aus dem Vertrag ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.Anmeldebedingungen und Widerrufsbelehrung für Seminare von Pro Arto UG
  • §18.10 Anmeldebedingungen Zustandekommen des Vertrages
    Der Vertrag kommt bei Eingang einer Auftragsbestätigung (Vertragsannahme) bei Ihnen zustande. Ihre Anmeldung stellt ein rechtsverbindliches Vertragsangebot dar. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
  • §18.11 Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung u. d. Erfüllung
    Die Anzahlung in Höhe von 60% der jeweiligen Seminar­gebühr ist innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum, der Restbetrag spätestens bis 8 Tage vor Seminarbeginn auf das Konto der Genossenschaftsbank Fulda Pro Arto UG / BLZ 530 601 80 / Konto 200189901 (IBAN DE98530601800200189901 – BIC GENODE51FUL)
    zu bezahlen, es sei denn, es ist etwas Gesondertes vereinbart.Die Seminare finden im Raum Künzell/Fulda, oder nach Angaben, in einer anderen deutschen Stadt statt.
  • §18.12 Rücktrittsvorbehalt
    Der Vertragspartner behält sich vor, das Seminar abzusagen, wenn nicht mindestens 6 -8 Anmeldungen vorliegen. In diesem Fall werden bereits bezahlte Seminargebühren vollständig und unverzüglich zurückerstattet. Schadensersatzansprüche stehen den Teilnehmern nicht zu.
  • §18.13 Sichern Sie sich rechtzeitig Ihre Teilnahme.
    Für die gesamte Ausbildung (ebenso wie für ein Seminar) sollte Ihre verbindliche Anmeldung möglichst 4 Wochen vor Ausbildungs- oder Kursbeginn bei uns eingegangen sein. Nur so können wir die Organisation der Veranstalt­ungen (Hotellisten, Buchung der Seminarräume etc.) professionell durchführen. Gesondert können zwischen Teilnehmer und Akademie gesonderte Vereinbarungen getroffen werden.
  • §18.14 Gesonderte vertragliche Regelungen
    Für gesonderte Ausbildungen wie z.B. die Ausbildung zum Heilpraktiker gelten gesonderte vertragliche Regelungen, die mit dem Ausbildungsteilnehmer in einem gesonderten Vertrag geregelt werden.
  • §19 Widerrufsbelehrung zu § 18
  • §19.1 Widerrufsrecht
    Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
    Pro Arto UG, Turmstraße 100, 36093 Künzell
    Fax: 0661- 97 094 28 E-Mail: info(@)proarto.de
  • §19.2 Widerrufsfolgen
    Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.
  • §19.3 Besondere Hinweise
    Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z. B. durch Download etc.).
    Ende der Widerrufsbelehrung.

Pro Arto UG (Unternehmergesllschaft, haftungsbeschränkt)
Fulda/Künzell den 08. Oktober 2014
Fa. Pro Arto UG, Geschäftsführung Nicole Becker, (Unternehmergesellschaft, haftungsbeschränkt)
Sitz der Firma: Turmstraße 100, 36093 Künzell,
Erfüllungsort und Gerichtsstand Fulda,
Steuernummer 26 – 018 241 01 770; HRB Identnr. 5542; USt-ID-Nr. DE 263 570 336

Schlichtungsstelle
Die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist die: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl, Telefon: +49 7851 79579 40, Telefax: +49 7851 79579 41, Internet: www.verbraucher-schlichter.de, E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de.Wir erklären jedoch hiermit, zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren weder bereit noch verpflichtet zu sein.